Nutzungskonzept für Soziale Medien
- Rechtsgrundlage
Das HdH BW nutzt Soziale Netzwerke in erster Linie für die Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt dabei in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e), Absatz 2 und 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) erlaubt.
- Zweck der Nutzung Sozialer Netzwerke
Die Nutzung Sozialer Netzwerke dient der Öffentlichkeitsarbeit. Neue Zielgruppen sollen angesprochen und auf die Angebote des Hauses aufmerksam gemacht werden. Auch für andere Kulturinstitutionen und Partner im In- und Ausland soll das Haus sichtbarer gemacht werden. Die Sozialen Netzwerke ermöglichen niederschwellige Kontaktpflege und verbessern das Bild der Einrichtung in der Öffentlichkeit.
- Art der Nutzung Sozialer Netzwerke
Im Vordergrund steht die Information über die Aktivitäten und Angebote des Hauses. Hinweise auf Veranstaltungen sprechen potenzielle Besucherinnen und Besucher an und ergänzen die Ankündigungen in anderen Medien. Bilder und Kurzberichte informieren rückwirkend über Veranstaltungen.
In unregelmäßigen Abständen eingestreute Buch- oder Filmtipps oder Quizfragen tragen zur Bildung und Unterhaltung des Publikums bei. Die Ansprache dabei ist einseitig und nicht zwingend auf Interaktion ausgerichtet.
- Umfang der Nutzung Sozialer Netzwerke
Die Nutzung der Sozialen Netzwerke beschränkt sich auf einseitige Information. Ein Austausch, der über das Rezipieren und Liken hinausgeht, ist nicht intendiert. Es werden keine Nutzerdaten erhoben und keine Auswertungen gemacht, die über die Basisfunktionen der Apps hinausgehen. Kommerzielle Tools zur Nutzendenanalyse benutzt das HdH BW nicht. Ebenso wenig wird GoogleAnalytics eingesetzt. Bezahlte Werbung für einzelne Beiträge, wie sie von den Plattformen angeboten werden, kommt nicht zum Einsatz.
- Gründe für die Entscheidung für Youtube, Facebook und Instagram
Der Impuls für ein Engagement des Hauses in den Sozialen Medien erging schon 2018 im Rahmen der Kuratoriumssitzung. Es ging darum, dem Haus ein modernes Erscheinungsbild zu geben und einen Trend in der Öffentlichkeitsarbeit mitzumachen. Die Wahl fiel auf Facebook als den Kanal, der Umfragen zufolge am häufigsten von der mittleren Altersgruppe genutzt wird. Für den Jugendbereich entschied man sich für Instagram, da dieses Medium vor allem von Jugendlichen genutzt wird.
Die Coronazeit warf ein ganz neues Licht auf die Kommunikation mittels Sozialer Medien, weil sie zeitweilig das einzige Medium waren, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden konnten. Das Haus legte einen Youtube-Kanal an, um Veranstaltungen wie Lesungen und Vorträge streamen oder aufzeichnen zu können.
Auch nachdem die Beschränkungen für Live-Veranstaltungen gefallen sind, hält das HdH BW seine Angebote aufrecht.
- Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung
Verantwortlich für die redaktionelle und technische Betreuung der HdH BW-Kanäle sind die Leiterin und die Beauftragte für den Datenschutz. Für den Instagram-Account „Nachbarn im Osten“ sind die Leiterin des Fachbereichs 3 sowie ihre Kolleginnen verantwortlich.
- Vorteile durch die Nutzung, Nachteile durch Verzicht
Durch die Nutzung Sozialer Medien haben mehr Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Angebot des Hauses. Vor allem die Bereitstellung aufgezeichneter Veranstaltungen auf Youtube kann Menschen erreichen, die aus räumlichen, zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Live-Veranstaltung vor Ort zu besuchen. Die Einladungen und Benachrichtigungen rund um die Veranstaltungen und Aktivitäten des Hauses erreichen auf digitalem Wege Personen, die nicht in Stuttgart wohnen oder nicht die Flyer oder den Newsletter abonniert haben. Durch den Verzicht auf die Nutzung Sozialer Medien entstehen keinerlei Nachteile für Besucherinnen und Interessenten.