Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.hdhbw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG sind:
- Fehlende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Vor 2024 eingestellte Bilder haben keine aussagekräftigen Alternativ-Texte
- PDFs sind nicht UA-konform und entsprechen nicht den Anforderungen der EN 301 549
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
2. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.04.2024 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
3. Rückmeldung und Kontaktangabe
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.hdhbw.de auffallen, die wir oben nicht benannt haben, wenden Sie sich gerne an uns:
Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Schloßstraße 92
70176 Stuttgart Stuttgart
E‐Mail: pressestelle@hdh.bwl.de
4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.
Falls das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.