Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Besucherinnen und Besucher, die
- in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen,
bitten wir, das Haus nicht zu betreten.
Mit dem Betreten des Hauses bitten wir in allen Räumlichkeiten
- einen Mund-Nase-Schutz (Alltagsmaske) zu tragen,
- die Niesetikette zu beachten,
- das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und
- auf Händeschütteln, Umarmungen u. Ä. zu verzichten.
Die Alltagsmaske darf bei Veranstaltungen im Großen Veranstaltungssaal mit Kinobestuhlung bei Erreichen des jeweiligen Sitzplatzes abgenommen werden und muss während der Veranstaltung nicht getragen werden. Es wird gebeten, die Alltagsmaske beim Verlassen des Sitzplatzes wieder aufzusetzen. Bei anderen Veranstaltungen darf die Maske beim Eintritt in den jeweiligen Veranstaltungsraum abgenommen werden und ist bei dessen Verlassen wieder aufzusetzen.
Bei der Eingangstür in das Haus der Heimat, im Eingangsbereich zu den Veranstaltungsräumlichkeiten im Erdgeschoss und vor dem Raum 2.02 (2. OG) sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen dargestellt, um deren Beachtung ausdrücklich gebeten wird. Im Eingangsbereich zu den Veranstaltungsräumlichkeiten im Erdgeschoss und vor dem Raum 2.02 (2. OG) sind Desinfektionsspender aufgestellt, um deren Benutzung gebeten wird.
Bei Veranstaltungen im Großen Saal mit Kinobestuhlung sind die Stühle so aufgestellt, dass das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird. Es wird gebeten, die Stühle von ihrem markierten Standplatz nicht zu verrücken.
Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen die Toilettenräumlichkeiten im Untergeschoss nur von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Flüssigseife und Einweg-Papierhandtücher stehen für die persönliche Handhygiene zur Verfügung.
Um nach Ende der Veranstaltung ein zügiges Verlassen des Hauses und das Einhalten des Abstandsgebots zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, das Haus auch zur Hofseite zu verlassen. Es wird gebeten, beide Hausausgänge zu benutzen.
Erhebung von Kontaktdaten
Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen, erhebt der Nutzer/Veranstalter vor jeder Veranstaltung eigenverantwortlich von allen Besucherin-nen und Besuchern folgende Daten: Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer (soweit vorhanden) sowie Datum und Veranstaltung bzw. Zeitraum der Anwesenheit. Sollte der Erhebung der Daten widersprochen werden, kann kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt werden und muss die Besucherin/der Besucher gebeten werden, das Haus zu verlassen.
Im Rahmen von Veranstaltungen, die vom Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg durchgeführt werden, wird um vorherige Anmeldung unter Angabe der vorstehend genannten Kontaktdaten gebeten. Die Anmeldung kann telefonisch oder per Mail erfolgen (Tel. 0711 669510 oder poststelle@hdh.bwl.de). Die vorherige Anmeldung dient einer Corona-bedingt erwünschten Verkürzung von Wartezeiten vor Veranstaltungsbeginn.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von vier Wochen werden die Daten durch den Nutzer/Veranstalter vernichtet.
Veranstaltungsräumlichkeiten
Die Veranstaltungsräumlichkeiten sind bei Veranstaltungen ohne besondere Aktivitäten (z.B. Tanz oder Gesang) beschränkt auf folgende Personenanzahl:
- Großer Veranstaltungssaal inkl. Foyer: 50 Personen
- Großer Veranstaltungssaal (122,78 m²): 35 Personen
- Kleiner Veranstaltungssaal (61,61 m²): 15 Personen
- Raum 2.02 (51,84 m²): 15 Personen
Bei Veranstaltungen im Großen Saal mit Kinobestuhlung sind die Stühle so aufgestellt, dass das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird. Die Stühle dürfen von ihrem markierten Standplatz nicht verrückt werden. Für andere Veranstaltungen dürfen Tische und Stühle in den Veranstaltungsräumlichkeiten nach den jeweiligen Bedürfnissen und unter Einhaltung des Abstandsgebots gestellt werden.
Die Veranstaltungsräume werden vom Veranstaltungsleiter vor und während der Veranstaltung durch die Lüftungsanlage belüftet und darüber hinaus durch das Öffnen der Fenster mit frischer Luft versorgt. Im Raum 2.02 wird der Luftaustausch durch das Öffnen der Fenster gewährleistet.
Weiteres
Die für eine Veranstaltung verantwortliche Person hat auf die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu achten. Sie ist verpflichtet, alle benutzten Türklinken und aufgestellten Tische vor der Veranstaltung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel und Tücher werden vom HdH kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Teeküchen dürfen bei Bedarf genutzt werden. Zur Minimierung des Infektionsrisikos müssen die in der Teeküche Tätigen einen Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe tragen. Die Einweghandschuhe werden vom HdH kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch den jeweiligen Veranstalter sind das benötigte Geschirr und Besteck nach Gebrauch in der Spülmaschine bei mindestens 60 Grad zu spülen. Die Arbeitsflächen sind nach Gebrauch zu desinfizieren.
Soweit der Verordnungsgeber für einzelne Veranstaltungsarten (z.B. Veranstaltungen mit Tanz, Gesang oder Blasmusik) besondere, über die jeweils geltende Corona-Verordnung der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg hinausgehende Regelungen getroffen hat, ist der Nutzer/Veranstalter für die Beachtung und Umsetzung dieser jeweils geltenden Regelungen verantwortlich. Dies gilt auch für eine möglicherweise notwendige Verringerung der o.g. Personenanzahl im jeweiligen Veranstaltungsraum.